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   BayObLG, 20.05.1998 - 3Z BR 445/97   

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https://dejure.org/1998,5474
BayObLG, 20.05.1998 - 3Z BR 445/97 (https://dejure.org/1998,5474)
BayObLG, Entscheidung vom 20.05.1998 - 3Z BR 445/97 (https://dejure.org/1998,5474)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Mai 1998 - 3Z BR 445/97 (https://dejure.org/1998,5474)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 19 Abs. 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überlassung eines landwirtschaftlichen oder fortwirtschaftlichen Betriebs; Kostenprivilegierung bei schenkweiser Überlassung und Unterverpachtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 19 Abs. 4
    Privilegierung des § 19 Abs. 4 KostO bei der Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 224
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 30.07.1997 - 3Z BR 71/97

    Kostenprivileg bei Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs trotz

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1998 - 3Z BR 445/97
    »Die Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs fällt auch dann unter die Privilegierung des § 19 Abs. 4 KostO , wenn der Übernehmer den Betrieb zwar fortführen will, aber zunächst nicht fortführen kann, weil sich der Übergeber einen Nießbrauch vorbehalten hat (Bestätigung von BayObLGZ 1997, 240).«.

    Eine solche dem Abschluß des Übergabevertrages unmittelbar nachfolgende Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebs durch den Erwerber setzt die Privilegierung des § 19 Abs. 4 KostO aber nicht voraus (BayObLGZ 1997, 240).

  • BayObLG, 12.11.1991 - BReg. 1 Z 43/91

    Voraussetzungen des § 19 Abs. 4 KostO

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1998 - 3Z BR 445/97
    Privilegiert ist das Geschäft dann, wenn der landwirtschaftliche Betrieb objektiv fortführbar ist und auch fortgeführt werden soll (vgl. BayObLGZ 1991, 382/383).
  • BayObLG, 06.04.1994 - 3Z BR 48/94

    § 19 Abs. 4 KostO setzt Betriebsfortführung durch den Erwerber voraus

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1998 - 3Z BR 445/97
    Die Entscheidung des Senats in BayObLGZ 1994, 110 MittBayNot 1994, 359) kommt deshalb zu dem Ergebnis, daß die schenkweise Überlassung eines auch weiterhin an Dritte verpachteten landwirtschaftlichen Betriebes die Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebes i.S. des § 19 Abs. 4 KostO nicht betrifft (vgl. auch Faßbender Das Kostenprivileg der Landwirtschaft S.237 Stichwort "verpachtete Betriebe").
  • OLG Nürnberg, 01.02.2017 - 8 W 2148/16

    Landwirtschaftliches Kostenprivileg bei familieninterner Verpachtung des

    Zudem hat das Bayerische Oberste Landesgericht mit einem weiteren Beschluss vom 20.05.1998 (3Z BR 445/97 juris, MittBayNot 1998, 462, NJW-RR 1999, 224) entschieden, dass eine erst in die Zukunft gerichtete "Fortsetzungsabsicht des Übernehmers zur Zeit des Abschlusses des Übergabevertrags" ausreichend für eine Anwendung des Kostenprivilegs nach § 19 Abs. 4 KostO ist, selbst wenn einer - dem Abschluss des Übergabevertrages unmittelbar nachfolgenden - Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebs durch den Erwerber zunächst ein dem Übergeber eingeräumter Nießbrauch entgegensteht (vgl. Rn. 14-15 juris, Hervorhebungen durch den Senat):.
  • BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 131/02

    Kostenrechtliche Privilegierung bei Ehe- und Erbvertrag über landwirtschaftlichem

    Bei einem Vorversterben des Beteiligten wäre eine Hofnachfolge im eigentlichen Sinne eingetreten, weil dann seine Ehefrau nach einem Zeitabschnitt der Mitberechtigung (§ 1416 Abs. 1 Satz 1 BGB) nach Maßgabe des Erbvertrags Alleineigentümerin des Anwesens und Nachfolgerin in der Betriebsführung geworden wäre; der Erwerb des zweiten Gesamtgutsanteils von Todes wegen hätte einen einheitlichen Überlassungsvorgang abgeschlossen (vgl. BayObLG RdL 1996, 216; MittBayNot 2002, 127/128; zur gleitenden Hofübergabe allgemein BayObLGZ 1997, 240/242 sowie BayObLG NJW-RR 2000, 215 und 1999, 224; zur Auseinandersetzung einer Gesamtgutsgemeinschaft vgl. Göttlich/Mümmler/Assenmacher/Mathias KostO 14. Aufl. "Grundbesitzwert" Ziff. 6.3).
  • BayObLG, 23.05.2001 - 3Z BR 54/01

    Einbringung eines landwirtschaftlichen Betriebs zur Nutzung in eine

    Auch in den Fällen, in denen sich der Veräußerer den Nießbrauch an dem landwirtschaftlichen Grundstück vorbehält, ist die Anwendung von § 19 Abs. 4 KostO nicht ausgeschlossen (für einen Nießbrauch von zweijähriger Dauer vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 224; für einen lebenslangen Nießbrauch vgl. BayObLGZ 1997, 240).
  • OLG Celle, 22.07.2022 - 7 W 26/22
    Vor diesem Hintergrund besteht kein sachlicher Grund, warum die von der Beschwerde in Bezug genommene Entscheidung des BayOblG vom 20. Mai 1998 (NJW-RR 1999, 224 [BayObLG 20.05.1998 - 3 Z BR 445/97] ), wonach eine erst in Zukunft gerichtete Fortsetzungsabsicht des Übernehmers zur Zeit des Abschlusses des Übergabevertrags ausreichend ist für eine Anwendung des Kostenprivilegs, selbst wenn einer - dem Abschluss des Übergabevertrags unmittelbar nachfolgenden - Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebs durch den Erwerber zunächst ein dem Übergeber eingeräumter Nießbrauch entgegensteht, nicht auch auf den vorliegenden Fall übertragbar sein sollte.
  • OLG Celle, 21.07.2022 - 7 W 26/22

    Gegenstandswert der Übergabe einer Hofstelle unter Vorbehalt eines

    Vor diesem Hintergrund besteht kein sachlicher Grund, warum die von der Beschwerde in Bezug genommene Entscheidung des BayOblG vom 20. Mai 1998 (NJW-RR 1999, 224 ), wonach eine erst in Zukunft gerichtete Fortsetzungsabsicht des Übernehmers zur Zeit des Abschlusses des Übergabevertrags ausreichend ist für eine Anwendung des Kostenprivilegs, selbst wenn einer - dem Abschluss des Übergabevertrags unmittelbar nachfolgenden - Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebs durch den Erwerber zunächst ein dem Übergeber eingeräumter Nießbrauch entgegensteht, nicht auch auf den vorliegenden Fall übertragbar sein sollte.
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